Dipl. Ing. Lamia Benzha - COMFORT-PARKING-Parkservice

1. Zustandekommen des Valet-Parken Vertrags

Mit der Übergabe des Fahrzeuges in die Obhut des Personals der Dipl. Ing. Lamia Benzha - COMFORT-PARKING-Parkservice und der Übergabe bzw. Entgegennahme des Parkscheines kommt ein Valet-Parkvertrag zustande.

2. Dauer der Parkzeit, Folgen der Überschreitung der vereinbarten Zeiten, Vermieterpfandrecht, Örtlichkeit

Die Höchstdauer der Einstellung beträgt zwei Monate. Mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung ist auch eine längere Einstelldauer möglich. Ist das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht abgeholt worden, so ist die Firma Dipl. Ing. Lamia Benzha – COMFORT-PARKING-Parkservice berechtigt, das Fahrzeug mit einer schriftlichen Ankündigung nach weiteren 2 Monaten versteigern zu lassen. Der Erlös wird nach Abzug der entstandenen Kosten und des Mietzinses für die gesamte Einstellzeit dem Halter zur Verfügung gestellt. Deckt der Erlös die entstandenen Kosten und den Mietzins nicht ab, so ist der Halter bzw. der Einstellende verpflichtet, den Differenzbetrag der Firma Dipl. Ing. Lamia Benzha - COMFORT-PARKING-Parkservice zu erstatten. Bei Verlust des Einstellscheines gelten immer die zur Verfügung stehenden Parkzeiteinträge des Vermieters.

Die Parkplatzkapazitäten befinden sich zum einen in mittelbarer Nähe des Flughafens, zum anderen in einem Radius von ca. 3,75 km. Je nach Verfügbarkeit, Betriebsablauf und Parkdauer kann Ihr Fahrzeug bis einer Entfernung von ca. 6 km (einfache Strecke) gefahren werden. Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten und im Sinne eines besseren Betriebsablaufs wird Ihr Fahrzeug vor Ihrem Rückflug in Nähe des Flughafens bereitgestellt. Dies hat zur Folge, dass Ihr Fahrzeug mehrfach bewegt werden kann.

3. Herausgabe des Fahrzeuges

Das Fahrzeug kann nur unter Vorlage des gültigen Parkscheines und nach Begleichung der aufgelaufenen Kosten abgeholt werden, es sei denn, bei der Einstellung wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen. Die Firma Dipl. Ing. Lamia Benzha - COMFORT-PARKING-Parkservice ist nicht berechtigt, das Fahrzeug demjenigen, der keinen original Parkschein vorlegt, ohne weitere Prüfung der Legitimation auszuhändigen. Hat der Einstellende den Parkschein verloren, ist die Firma Dipl. Ing. Lamia Benzha - COMFORT-PARKING-Parkservice berechtigt, die Legitimation zu prüfen.

4. Preise

Pro Einstell- und Rückgabevorgang wird ein einmaliges Entgelt für das Valet - Parking zzgl. der Entgelte des jeweils geltenden Parktarifs für das Urlauberparkhaus bzw. Urlauberparkplatz erhoben. Die jeweils gültigen Preise sind durch unsere Homepage www.COMFORT-PARKING.com bekannt gemacht.

5. Haftung

Fahrzeuge mit großen, imposanten bzw. extravaganten Felgen werden lediglich auf Eigenrisiko des Kunden angenommen und gefahren.

Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von Ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten beim Überführen des Fahrzeuges auf die Parkierungsanlage verschuldet wurden. Die Haftungssumme ist begrenzt auf 150.000 Euro. Schadensansprüche die darüber hinausgehen trägt der Mieter selbst. Haftpflichtschäden bei dem Unfallgegner werden nur über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgewickelt. Ansprüche gegen die Firma Dipl. Ing. Lamia Benzha - COMFORT-PARKING-Parkservice aus Haftpflichtschäden beim Unfallgegner bestehen ausschließlich nur im Ausgleich der eventuell höheren Einstufung des Schadensfreiheitsrabatts der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Der Mieter ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl. Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt für vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch bei Pflichtverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden und auf EUR 1.000,00 beschränkt. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.

Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet die Firma Dipl. Ing. Lamia Benzha - COMFORT-PARKING-Parkservice nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt.

Der Vermieter haftet generell nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung auf dem Außenparkplatz (nicht überdachter Parkplatz) entstanden sein könnten.

6. Reservierungen

Reservierungen sind für uns nach erfolgter schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei Stornierung des reservierten Parkplatzes entstehen unseren Kunden keine Kosten wenn bis 12 Stunden vor der angegebenen Fahrzeugübergabe eine e-mail an info@comfort-parking.com gesendet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden 50 Prozent des berechneten Parkpreises in Rechnung gestellt. Die IP-Adresse wird zur Identifikation bei jeder Online-Reservierung gespeichert. Nach der Fahrzeugübergabe am Terminal wird der reservierte Zeitraum auch dann voll berechnet, wenn das Fahrzeug vor dem Ablauf der Reservierungszeit abgeholt wird.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

Stand Oktober 2024